Dr. Hellen Schilling

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Dr. Hellen Schilling ist seit 2004 als Rechtsanwältin auschließlich im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig, seit 2007 ist sie zugleich Fachanwältin für Strafrecht. Im Jahr 2015 war sie Mitbegründerin der Kanzlei kempf schilling Rechtsanwälte.

Sie berät und vertritt Individuen, häufig aus Leitungs- und Kontrollgremien, ebenso wie Unternehmen, präventiv und in allen Verfahrensstadien, einschließlich Revisionen, Rechtsbeschwerden und Verfassungsbeschwerden.

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen in den Bereichen Korruptionsdelikte, Untreueverfahren, Vermögensabschöpfung und Steuerstrafverfahren. Stichworte öffentlich bekannt gewordener Verfahren sind etwa Babcock Borsig, Siemens, Deutsche Bank/Kirch, Cum/Ex-Verfahren oder Wirecard.

Sie ist Lehrbeauftragte an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Lehrstuhl Prof. Dr. Matthias Jahn für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie, sowie Mitglied im Gesetzgebungsausschuss Corporate Social Responsibility und Compliance im Deutschen Anwaltverein. 2024 wurde sie in den Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer (Strauda) berufen. Von 2017 bis 2022 war sie Richterin am Hessischen Anwaltsgerichtshof.

Sie hat eine umfangreiche Veröffentlichungs- und Vortragspraxis zu Themen des (Wirtschafts-)Strafrechts und der Unternehmens-Compliance.

In Rankings und juristischen Branchenmagazinen wird sie seit vielen Jahren unter den besten Anwälten genannt und empfohlen.